Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.07.1984 - 23 W 28/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1952
OLG Düsseldorf, 03.07.1984 - 23 W 28/84 (https://dejure.org/1984,1952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.1984 - 23 W 28/84 (https://dejure.org/1984,1952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 1984 - 23 W 28/84 (https://dejure.org/1984,1952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert; Streitwerterhöhung; Werklohnforderung; Gewährleistungsansprüche; Aufrechnung; Hilfsweise Verrechnung

Papierfundstellen

  • AnwBl 1984, 612
  • BauR 1984, 543
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1970 - 5 W 7/70
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.1984 - 23 W 28/84
    Das OLG Düsseldorf (NJW 70, 2113) hat die Rechtskraftwirkung für mitentschiedene hilfsweise aufgerechnete Gewährleistungsansprüche auch im Abrechnungsverhältnis des Werkvertrages bejaht.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 5 W 37/04

    Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage

    Während einige Oberlandesgerichte eine Konzentration der beiderseitigen Ansprüche zu einer schlichten "Verrechnung" bei der Geltendmachung von auf einzelne Mängel reduzierte Gegenforderungen, ohne dass das Vertragsverhältnis und das gelieferte Werk im Grundsatz beanstandet wird, ablehnen (vgl. OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 03.07.1984, BauR 1984, 543; OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, a.a.O.; OLG Hamm, 12. Zivilsenat, Urteil vom 03.05.2002, BauR 2002, 1591f; Urteil vom 05.09.1997, OLGR 1998, 58, 60; Urteil vom 21.04.1995, OLGR 1995, 196 (LS); OLG Oldenburg, Urteil vom 23.02.2000, BauR 20001, 831f; OLG Schleswig, Urteil vom 31.03.2000, BauR 2001, 1615) wird von der Gegenmeinung das Kriterium der Unterscheidung zwischen voller und teilweiser Nichterfüllung als nicht plausibel und unpraktikabel angesehen (vgl. OLG Koblenz, a.a.O; KG, Beschluss vom 21.01.2000, BauR 2000, 607; i.E. ebenso OLG Hamm, 17. Zivilsenat, Beschluss vom 14.10.1991, NJW-RR 1992, 448; OLG Naumburg, Urteil vom 01.03.2000, BauR 2001, 1615; OLG München, Urteil vom 16.07.2002, BauR 2003, 421; OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003, NJW-RR 2003, 879 = BauR 2003, 1079 = IBR 2003, 515 mit Anm. Leupertz).

    Ob der Senat an dieser Rechtsprechung unter Berücksichtigung der mit der weiten Differenztheorie einhergehenden Rechtskraftproblematik (vgl. hierzu eingehend OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 03.07.1984, 23 W 28/84, BauR 1984, 543, 545), sowie vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000 (durch das auch § 302 ZPO geändert wurde und dem Vorbehaltsurteil ein größeres Anwendungsfeld eröffnet wurde), festhalten kann (kritisch Heinrich, in BrBp 2003, 16, 18, 19), bedarf bei dem zu beurteilenden Fall keiner abschließenden Entscheidung.

  • OLG Koblenz, 10.01.2002 - 2 U 825/01

    Rechtsnatur der Berufung auf Gegenansprüche wegen Mangelhaftigkeit des Werks beim

    Während einige Gerichte einschränkungslos unter solchen Umständen ein Abrechnungsverhältnis annehmen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 141, 142 f.; OLG Düsseldorf BauR 1984, 308; OLG Naumburg BauR 2001, 1615 f.), wird von anderen als weitere Voraussetzung eines Abrechnungs- oder Verrechnungsverhältnisses, in das Vergütungsansprüche und Ersatzforderungen als unselbständige Rechnungsposten eingehen, gefordert, dass das Werk insgesamt zurückgewiesen werde (OLG Düsseldorf BauR 1984, 543 f.; OLG Schleswig-Holstein BauR 2001, 1615).
  • OLG Nürnberg, 12.04.1999 - 4 W 1167/99

    Abgrenzung Aufrechnung/ Abrechnung bei Gegenanspruch aus Vertragsstrafe

    Soll im Falle der Forderung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Vergütungsanspruch des Gläubigers entsprechend der Differenztheorie als bloßer Verrechnungsposten bei der Ermittlung der Schadenshöhe behandelt werden, so setzt dies voraus, daß sich das gesamte Schuldverhältnis - infolge Vertragsverletzung oder Leistungsstörung - in ein auf Schadensersatz gerichtetes Schuldverhältnis umgewandelt hat (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1984, 543, 544).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2001 - 22 U 140/00

    Abtretung der Werklohnforderung - Vereitelung der Aufrechnung von

    Nach vorherrschender Auffassung (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., § 635 Rdn. 6; Riedl in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., B § 8 Rdn. 19; Motzke in Ganten/Jagenburg/Motzke, Beck'scher VOB Kommentar, § 8 Nr. 2 Rdn. 37; und wohl auch Vygen in Ingenstau/Korbion, B § 8 Nr. 2 Rdn. 69, 70, § 8 Nr. 3 Rdn. 129, § 13 Nr. 7 Rdn. 800; OLG Hamm OLGR 1998, 58; OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, BauR 1984, 543, 544 und OLGR 1997, 118 ff.; a.A: Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl. Rdn. 1170; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 2577; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, OLGR 1993, 3,4) handelt es sich, wenn dem Vergütungsanspruch des Werkunternehmers Ersatzansprüche aufgrund von einzelnen Mängeln der bereits erbrachten Leistung entgegengestellt und die Leistung behalten werden.
  • OLG München, 26.01.1987 - 28 W 3010/86

    Abrechnung von Werklohnanspruch und Vorschußanspruch

    Die im wesentlichen auf Zweckmäßigkeitserwägungen gestützte Ansicht des OLG Düsseldorf (23. Zivilsenat) AnwBl. 1984, 612 vermag nicht zu überzeugen, zumal sie im Gewährleistungsrecht des Werkvertrags zu einer unangebrachten Differenzierung zwischen den verschiedenen Rechten des Bestellers bei Vorliegen eines mangelhaften Werkes führt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - A 14 S 1086/91

    Beschwerdebefugnis der Staatskasse gegen Streitwertfestsetzung

    Setzt das Verwaltungsgericht den Streitwert zu hoch fest, ist die Staatskasse beschwert, wenn sie einem Rechtsanwalt, den das Verwaltungsgericht einem Beteiligten im Wege der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beigeordnet hat, die Vergütung nach § 121 BRAGO leistet (KG, Beschluß vom 12.06.1984, AnwBl. 1984, 612; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., § 25 GKG, Anm. 4. A.b.; Markl, GKG, 2. Aufl., RdNr. 24 zu § 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht